Führerschein Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) (bis 2013 Klasse M) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kleinkrafträder (bis 2013 Klasse S) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bis 2013 Klasse S) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50cm³ (Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4kW(Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4kW (Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg  (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen)

Mindestalter: 15 Jahre nur in Deutschland, Europäisches Ausland erst ab 16 Jahren
Eingeschlossene Klassen: keine