Führerschein Klasse A1
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 Kw und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 Kw/Kg,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 Kw
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Führerschein Klasse A2
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 Kw, wobei die Motorleistungsreduzierung nicht von mehr als 70 Kw erfolgen darf und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2Kw/kg,
auch mit Beiwagen.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Führerschein Klasse A
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
-
Leistung von mehr als 15Kw
oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und
- Leistung von mehr als 15Kw.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM