Führerschein Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) (bis 2013 Klasse M) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kleinkrafträder (bis 2013 Klasse S) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bis 2013 Klasse S) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50cm³ (Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4kW(Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4kW (Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen)
Mindestalter: 15 Jahre nur in Deutschland, Europäisches Ausland erst ab 16 Jahren
Eingeschlossene Klassen: keine