Führerschein Klasse A1

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11  Kw und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 Kw/Kg,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 Kw

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Führerschein Klasse A2

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 Kw, wobei die Motorleistungsreduzierung nicht von mehr als 70 Kw erfolgen darf und

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2Kw/kg,

          auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Führerschein Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15Kw

    oder

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und
  • Leistung von mehr als 15Kw.

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM